Aufschwungförderungsabgabe
Auf Initiative des neuen Parteivorsitzenden Klautefering prüft das Wirtschaftsministerium derzeit Vorschläge, den weit verbreiteten Teilhandel einzuschränken und die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Verluste durch die Einführung einer Aufschwungsförderungsabgabe für folgende Tatbestände auszugleichen.
-Kfz-Besitzer, die nicht voll tanken, 5 Euro,
-PKW-Fahrer, die mit weniger als der möglichen Passagierzahl gefasst werden, 20 Euro.
-LKW-Fahrer, die nicht entsprechend der erlaubten Zuladung beladen,100 Euro,
-Haushaltsvorstände, die nicht entsprechend der deutschen Wohnungsvollausstattungsnorm möbliert haben,20 Euro.
-an Haltepunkten der öffentlichen Verkehrsmittel wartende Personen die nicht in ein noch unvollständig gefülltes Verkehrsmittel einsteigen, 3 Euro.
-Hausfrauen, die ihren Kühlschrank nur teilweise füllen,2 Euro
-Frisörbesuch mit Halbglatze, 10 Euro (mit Vollglatze 20 Euro)
-Bestellen eines Kinder oder Seniorentellers im Speiselokal, 5 Euro
-Teilzeitarbeitskräfte, täglich 20 Euro
-Für Familien ab zwei Kindern die mehrfache Benutzung der Säuglingsausstattung, 200 Euro
-Kauf eines Gebrauchtwagens 500 Euro
-Schwangerschaftsabbruch 300Euro
-Kauf eines halben Brotes 2 Euro
-Kinobesuch ohne Begleitperson 5 Euro
-Besuch einer sportlichen Veranstaltung bei nicht aktiver Teilnahme 15 Euro
-Stille Mitgliedschaften in Vereinen z.b. Feuerwehr 20 Euro
-Benutzung von Klopapier mit weniger als drei Lagen
-Bei Absenkung der Lebenserwartung(Krebs Diabetes usw.) unter 50 Jahre, 100 Euro pro Jahr
-Geschlechtsverkehr: beim Mann eine Ejakulation vor Ablauf von 15 Minuten, bei der Frau fehlender oder vorgetäuschter Höhepunkt, jeweils 50 Euro
Im Wiederholungsfalle soll sich diese Gebühr jeweils verdoppeln. Es
wird noch geprüft, ob aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit diese
Sätze mit einem Multiplikator verbunden werden können, der sich aus
der Brutto-Einkommenshöhe ableitet.
Bütikofer ließ hierzu auf Anfrage mitteilen, dass auch Personen, die
ihr Bier nicht sofort EX tränken, einbezogen werden müssten, sonst
sei der Koalitionsfriede ernsthaft gefährdet.
-Kfz-Besitzer, die nicht voll tanken, 5 Euro,
-PKW-Fahrer, die mit weniger als der möglichen Passagierzahl gefasst werden, 20 Euro.
-LKW-Fahrer, die nicht entsprechend der erlaubten Zuladung beladen,100 Euro,
-Haushaltsvorstände, die nicht entsprechend der deutschen Wohnungsvollausstattungsnorm möbliert haben,20 Euro.
-an Haltepunkten der öffentlichen Verkehrsmittel wartende Personen die nicht in ein noch unvollständig gefülltes Verkehrsmittel einsteigen, 3 Euro.
-Hausfrauen, die ihren Kühlschrank nur teilweise füllen,2 Euro
-Frisörbesuch mit Halbglatze, 10 Euro (mit Vollglatze 20 Euro)
-Bestellen eines Kinder oder Seniorentellers im Speiselokal, 5 Euro
-Teilzeitarbeitskräfte, täglich 20 Euro
-Für Familien ab zwei Kindern die mehrfache Benutzung der Säuglingsausstattung, 200 Euro
-Kauf eines Gebrauchtwagens 500 Euro
-Schwangerschaftsabbruch 300Euro
-Kauf eines halben Brotes 2 Euro
-Kinobesuch ohne Begleitperson 5 Euro
-Besuch einer sportlichen Veranstaltung bei nicht aktiver Teilnahme 15 Euro
-Stille Mitgliedschaften in Vereinen z.b. Feuerwehr 20 Euro
-Benutzung von Klopapier mit weniger als drei Lagen
-Bei Absenkung der Lebenserwartung(Krebs Diabetes usw.) unter 50 Jahre, 100 Euro pro Jahr
-Geschlechtsverkehr: beim Mann eine Ejakulation vor Ablauf von 15 Minuten, bei der Frau fehlender oder vorgetäuschter Höhepunkt, jeweils 50 Euro
Im Wiederholungsfalle soll sich diese Gebühr jeweils verdoppeln. Es
wird noch geprüft, ob aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit diese
Sätze mit einem Multiplikator verbunden werden können, der sich aus
der Brutto-Einkommenshöhe ableitet.
Bütikofer ließ hierzu auf Anfrage mitteilen, dass auch Personen, die
ihr Bier nicht sofort EX tränken, einbezogen werden müssten, sonst
sei der Koalitionsfriede ernsthaft gefährdet.