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Sondertarife der Telekom

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Mit Wirkung vom 29. Februar 1996 an erhalten zahlreiche Telefonkunden Sondertarife. Sie ergänzen das seit dem 1. Januar 1996 (oder so) geltende Tarifmodell, machen es dadurch noch gerechter: Alte Menschen über 85, die nach einschlägigen Erfahrungen wenig Schlaf brauchen und meist schon früh wieder wach sind, können den "Early-bird-Tarif" in Anspruch nehmen. Von 3.00 Uhr bis 4.30 Uhr morgens bedeutet er gegenüber dem Nachttarif eine Ermäßigung von 8,5 %, sofern der Wohnort des Angerufenen mindestens 468 km vom Anrufer entfernt liegt, der Angerufene das 52. Lebensjahr vollendet hat und in einem Verwandtschaftsverhältnis nicht geringer als zweiten Grades zum Anrufer steht. Angeheiratet Verwandte fallen erst ab 1998 unter diese Regel. Ein besonderes Bonbon gibt es auch für junge Menschen zwischen 16 Jahren (sie müssen nach dem 1. April, aber vor dem 27. Juli des Stichjahres geboren sein!) und dem Volljährigkeitsalter, das spätestens am 4. Mai erreicht sein muß. Für sie gilt montags bis donnerstags (nicht an kirchlichen, wohl aber an weltlichen Feiertagen) zwischen 0.15 Uhr und 1.59 Uhr der "Night-owl-Tarif", immerhin 5,8 % unter dem Mondscheintarif. Bedingung ist aber, daß der Anrufer selbst eine Scall-Rufnummer hat, über die im Monat durchschnittlich wenigstens 29,30 DM Gebühren abgerechnet werden, wobei die Untergrenze exakt bei 24,24 DM liegt. Um den Gang an die Börse nicht zu gefährden, hat die Telekom im Gegenzug beschlossen, den Mondscheintarif bei Neumond außer Kraft zu setzen, es gilt dann der Freizeittarif. Auch andere Gruppen unserer Bevölkerung bekommen Sondertarife, die von der Telekom ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Aus der Fülle der Spezialangebote sei nur das für bekennende Karnevalisten herausgegriffen. Nach Vorlage von bezahlten Eintrittskarten für mindestens vier Prunksitzungen einer Kampagne erhalten Unverheiratete, die einen Doppelanschluß im Haushalt haben, jeweils am 11. eine jeden Monats (beginnen im November, endend im Februar, den Dezember aber ausgenommen) zwischen 11.11 Uhr abends und 11.11 Uhr morgens wahlweise eine 6,9prozentigen Rabatt auf den Nachmittagstarif oder einen 9,6prozentigen Nachlaß auf den Nachttarif. Nun sollten Sie einmal Freudentränen weinen, meine Damen und Herren Politiker.

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